KMF-Sanierung nach TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe)
Bei einer Sanierung von KMF (Künstliche Mineralfasern = Mineralwolle) sind strenge Sicherheitsvorschriften zu beachten. Welche Regeln genau gelten, hängt von den Eigenschaften des jeweiligen Produkts ab. Diese sind detailliert im TRGS 521 geregelt. Hohe Faserkonzentrationen bedingen umfangreiche Schutzmaßnahmen mit Schwarz- und Weißtrennung, Personen/Materialschleusen und Unterdruckhaltung. Wir gewährleisten eine sichere KMF-Sanierung nach TRGS 521 (Technische Regeln für Gefahrenstoffe) in gewerblichen und privaten Gebäuden.
Wofür werden Künstliche Mineralfasern verwendet?
Künstliche Mineralfasern (KMF) werden auch als Glas- und Steinwolle bezeichnet. Im Gegensatz zu Asbest haben sie keinen natürlichen Ursprung. KMF werden aus mineralischen Rohstoffen synthetisch angefertigt. Sie sind nicht brennbar und überzeugen durch ihre sehr gute Wärme- und Lärmdämmung. Die Einsatzgebiete für KMF sind sehr vielseitig. Hauptsächlich wird Mineralwolle im Wohnungs- und Gewerbebau zur Wärme- und Schalldämmung eingesetzt. Auch als Brandschutz sind KMF geeignet. Künstliche Mineralfasern befinden sich meist in Decken, Rohrleistungen und an Wänden. Heute ersetzen sie häufig Asbest, da sie über ähnliche technische Eigenschaften verfügen.
Die Risiken von Mineralwolle für die Gesundheit
Die hohen Sicherheitsanforderungen im Umgang mit Mineralwolle sind in der gesundheitlichen Gefährdung begründet. Bei KMF handelt es sich um einen Gefahrenstoff, der ähnlich wie Asbest gefährliche Fasern freisetzt, die in die Lunge gelangen können. Dort lösen sie sich nicht auf und können auch vom Körper nicht beseitigt werden. Bei Hautkontakt können die Faserspitzen Juckreiz hervorrufen. Außerdem können sie Augen und Atemwege reizen. Bei manchen KMF Fasern besteht der Verdacht, dass sie Krebs auslösen können. Doch KMF ist nicht gleich KMF. Die gesundheitsgefährdende Wirkung gilt zumindest für die sogenannte „alte Mineralwolle“. Damit sind Dämmstoffe gemeint, die vor dem Jahr 1996 eingesetzt wurden. Ihre Verwendung ist seit dem 01.06.2000 verboten. Neuere Mineralwollprodukte hingegen gelten als harmlos, da sich ihre Fasern im Körper auflösen.
Wann ist eine KMF-Sanierung erforderlich?
Es gibt verschiedene Gründe, die eine Entfernung von Künstlichen Mineralfasern erfordern, zum Beispiel Verschleiß. Wenn der Zustand der Glaswolle ihre Wirkung beeinträchtigt, muss sie entfernt werden. Bei älteren KMF ist ebenfalls eine Erneuerung zu empfehlen. Denn die Krebsgefahr steigt mit höherem Alter der Mineralwolle. Auch bei einem Rückbau oder Abbruch von älteren Gebäuden können Fasern freigesetzt werden, was eine KMF-Sanierung erfordert.
Ihr Ansprechpartner für eine sichere Mineralfaserbeseitigung
Den Ausbau und die Entsorgung von KMF dürfen ausschließlich dafür zertifizierte Unternehmen durchführen. Die O. A. M. Abbruch und Industriedemontage GmbH aus Rauenberg steht Ihnen kompetent für eine KMF-Sanierung gemäß TRGS 521 zur Seite. Wir verfügen über den notwendigen Sachkundenachweis und die technische Ausstattung, um KMF-Sanierungsarbeiten sicher und effektiv durchzuführen. Ob es sich um eine gewerbliche Anlage oder um ein privates Gebäude handelt – gerne unterstützen wir Sie bei der Probennahme und -bestimmung der notwendigen Schutzmaßnahmen. Wir erstellen ein intelligentes Sanierungskonzept und kümmern uns um die fachgerechte Entsorgung, damit keine gefährlichen Stoffe austreten können. Haben Sie noch Fragen an uns oder wünschen Sie ein Angebot für eine KMF-Sanierung?